Mitglieder im Kuratorium können sog. ständige Sponsoren und Sponsoren auf Zeit werden.

Dazu heisst es in  § 7 Abs. 2 und 3  der Satzung

 

(2)       Das Kuratorium setzt sich zusammen aus Sponsoren und dem [...] Vorstand.

 

(3)       Natürliche und juristische Personen, die dem Verein oder seiner Stiftung (vgl.       § 9) für Zwecke des Vereins insgesamt mindestens € 50.000,00 zugeführt haben, werden auf Lebenszeit Mitglieder des Kuratoriums (Ständige Sponsoren).

 

Natürliche und juristische Personen, die dem Verein [...] für Zwecke des Vereins [...] jährlich mindestens € 3.000,00 zuführen, sind ab der ersten Zuführung bis zum Ablauf des Jahres, in dem die letzte Zuführung erfolgt, Mitglieder des Sponsorenbeirats (Sponsoren auf Zeit).