Mitglieder im Kuratorium können sog. ständige Sponsoren und Sponsoren auf Zeit werden.
Dazu heisst es in § 7 Abs. 2 und 3 der Satzung
(2) Das Kuratorium setzt sich zusammen aus Sponsoren und dem [...] Vorstand.
(3) Natürliche und juristische Personen, die dem Verein oder seiner Stiftung (vgl. § 9) für Zwecke des Vereins insgesamt mindestens € 50.000,00 zugeführt haben, werden auf Lebenszeit Mitglieder des Kuratoriums (Ständige Sponsoren).
Natürliche und juristische Personen, die dem Verein [...] für Zwecke des Vereins [...] jährlich mindestens € 3.000,00 zuführen, sind ab der ersten Zuführung bis zum Ablauf des Jahres, in dem die letzte Zuführung erfolgt, Mitglieder des Sponsorenbeirats (Sponsoren auf Zeit).